Helligkeit der Beleuchtung in Lux und Lumen
Um die Helligkeit einer Lampe in Zahlen auszudrücken, nutzen die Hersteller die Angaben Lux und Lumen. Beides sind Begriffe des sog. Internationalen Einheitensystems und beschreiben die Stärke einer Beleuchtung nach unterschiedlichen Bemessungen.
Mit Lumen wird der sogenannte Lichtstrom beschrieben, der von einer Lampe ausgestrahlt wird. Hiermit kann man zum Beispiel eine Zimmerbeleuchtung sehr gut einschätzen, die einen Raum erhellen soll. Es wird sozusagen die gesamte Helligkeit einer Lichtquelle angegeben.
Im Fahrradbereich findet man aber beinahe nur die Einheit Lux. Und das aus gutem Grund: In Lux wird die Stärke einer Beleuchtung angeben, die auf eine Fläche auftritt. Man beschreibt hiermit direkt die Helligkeit des Lichtkegels der aus der Beleuchtung ausgestrahlt wird.
Natürlich ist auch die Breite und Streuung des Lichtkegels ein entscheidender Faktor zur Ausleuchtung der Fahrbahn, auf den geachtet werden sollte.
Die Straßenverkehrsordnung und Vorschriften bei Fahrradbeleuchtungen
Wenn das Fahrrad im Straßenverkehr genutzt wird, gelten vom Bundesministerium vorgegebene Regeln, die bei Nicht-Einhalt mit Strafen verbunden sind und welche die die eigene Sicherheit, sowie die der übrigen Verkehrsteilnehmer gewährleisten sollen.
Im Jahr 2017 wurde die Straßenverkehrsordnung für den Bereich „Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern“ überarbeitet und an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Seitdem gelten also neue Vorschriften für Beleuchtungen an Fahrrädern. Es wurde nun erlaubt, Beleuchtungen mit Strom aus einem Antriebsakku nutzen zu dürfen. Auch Sonderausstattungen wie Tagfahrlicht-Funktion, Fernlicht-Funktion, der Möglichkeit das Licht abzunehmen oder Bremslichter sind mittlerweile zugelassen.
Wer sein Fahrrad Straßenverkehrssicher machen möchte, muss folgende Vorgaben aus §67 StVZO. beachten:
- Das Fahrrad muss vorne über einen weißen Scheinwerfer und einen weißen Reflektor verfügen. Es darf beides in einem Gerät verbaut sein.
- Das Fahrrad muss hinten über ein rotes Rücklicht und einen roten, nicht dreieckigen Reflektor mit dem Prüfzeichen „Z“ verfügen. Das Prüfzeichen ist amtlich und auf dem Reflektor zu finden. Es darf beides einem Gerät verbaut sein.
- Die Pedale müssen nach vorne und nach hinten wirkende, gelbe Reflektoren haben.
- Das Fahrrad muss an den Seiten entweder an den Reifen durchgehend ringförmig Reflexstreifen haben (findet Ihr übrigens auch bei uns im Shop) oder je Vorderrad und Hinterrad zwei gelbe Reflektoren in den Speichen, die um 180° versetzt angebracht werden müssen.
Die Beleuchtung muss auch am Tag einsatzbereit sein, sonst kann es 20,-€ Bußgeld kosten. Abnehmbare Beleuchtung muss sich nicht zwingend am Fahrrad befinden, sie muss aber betriebsbereit mitgeführt werden. In der Dunkelheit muss die Beleuchtung eingeschaltet sein, ein Verstoß mit Gefährdung kann 25,-€ kosten. Kommt es gar zu einem Unfall und man hat keine Beleuchtung am Fahrrad, kostet das ganze 35,-€.
Akkubeleuchtungen und ihre aktuellen Möglichkeiten
Klein, leicht und einfach abnehmbar: Akkubeleuchtungen sind praktisch, portabel und vom modernen Fahrrad kaum mehr wegzudenken. Dabei können sie je nach Modell bis zu 100 Lux entwickeln. Trotz solcher Power halten die Akkus (oder Batterien) meistens mehrere Stunden dank moderner Technologie.
In unserem Shop findet ihr einige der beliebtesten Hersteller wie Busch & Müller, Supernova, Sigma oder Cateye. Alle diese Hersteller bieten getestete, geprüfte und bewährte Beleuchtungsanlagen sowie moderne Akkutechnologien und auch cleveres Zubehör an. Durch kleine Aufsätze lassen sich bestimmte Modelle bspw. als Helmleuchten benutzen, damit der Lichtschein immer dort ist wo man gerade hinschaut. Gerade auf Waldwegen oder Gegenden ohne Straßenbeleuchtung nahezu unverzichtbar.
Bei dem Großteil der Beleuchtungen setzen die Hersteller auf die LED-Technik. LED’s also Leuchtdioden (aus dem Englischen: Light-Emitting Diode) haben eine hohe Leuchtkraft und können, wie man es von alten Glühbirnen kannte, nicht durchbrennen. Anfangs noch als einfache Leuchtanzeigen genutzt, wurden die Dioden immer stärker und sind heute beinahe der Standard in allen Beleuchtungen. Dazu sind die Energiesparend und klein, also perfekt geeignet um sie Mobil zu nutzen.
Da sich auch im Beleuchtungsbereich die Technik immer weiter entwickelt, können moderne Beleuchtungen weit mehr als einfach nur leuchten:
Mit Tagfahrlicht-Funktion sichert man sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zusätzlich ab. Zuverlässiges, automatisches Ein- und Ausschalten je nach Wetter- oder Lichtlage ist ebenso möglich wie Rückleuchten mit integriertem Bremslicht.
Dynamobeleuchtungen
Wenn man sich nicht auf die Laufzeit Batterie/Akkubetriebener Lichter verlassen möchte, weil man z.B. Radreisen unternimmt, ist man mit einer Dynamo-betriebenen Beleuchtung auf der sicheren Seite. Hier erzeugt man durch die Bewegung des Fahrrades seinen eigenen Strom.
Die klassischen Seitenläufer-Dynamos werden an der Felge angebracht und durch die Bewegung des Laufrades angetrieben. Hier ist ein deutlicher Widerstand zu spüren und es kostet Kraft, den Generator zu betreiben. Zudem muss konstant getreten werden, ansonsten wird kein bzw. wenig Strom erzeugt und die Lichter fangen an zu flackern oder erlöschen komplett.
Einfacher ist es mit einem Nabendynamo, wie dem Fun Works Generator. Die Erzeugung des Stromes verläuft reibungsloser über Magneten und durch das geschlossene System ist diese Art von Generatoren beinahe witterungsunabhängig. Hier ist aber drauf zu achten, welche Technologie der jeweilige Dynamo unterstützt. Nicht jeder Generator ist für jede Beleuchtung geeignet da eine gewisse Spannung gewährleistet sein muss. Eine LED benötigt einen Generator der 6Watt / 1,5 Volt generieren kann. Nicht-LED’s benötigen 6 Volt / 3 Watt. Hier ist weniger also tatsächlich mehr.
Die geballte Power moderner Dynamos wird mittlerweile auch dazu genutzt, um Ladegeräte anzuschließen mit denen man elektronische Geräte wie Akkus, Smartphones, GPS-Geräte oder andere Geräte zu laden.